| Teilprojekt Franziskushöhe |
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Landkreis Main-Spessart
Schafbeweidung in Streuobstwiesen Weidepflege mit Schulkindern Dickkopffalter auf einer Karthäuser-Nelke
Die Franziskushöhe ist eine ehemalige Lungenheilanstalt, heute Hotel und Tagungstätte mit herrlichem Blick über den Lohrer Talkessel. Zum Hotel gehören die sonnexponierten Hangebreiche, die zu den wertvollsten Grünlandbiotopen des Lohrer Talraums zählen. Allein 40 verschiedene Tagfalter-Arten wurden bei aktuellen Untersuchungen auf knapp 2 ha Fläche nachgewiesen. Die Sandmagerrasen und Streuobstwiesen beinhalten außerdem ein Blütenmeer von Thymian, Schillergras, Sandgrasnelke und weiteren Nelkenarten.
Handlungsbedarf Die Wiesen wurden traditionell mit Schafen beweidet. Nachdem die Beweidung jedoch zwischenzeitlich beendet wurde, hatten sich auf großen Flächen bereits Schlehen, Ulmen und Brombeeren ausgebreitet. Die wertvollen Wiesenbiotope waren dadurch ebenso gefährdet wie der herrliche Ausblick ins Maintal. Die Franziskushöhe liegt zudem auf dem Zugweg des Schäfers zwischen Sackenbacher Wiese und den Streuobstwiesen nördlich der Lindig-Siedlung.
Maßnahmen Nach Gesprächen mit der Franziskushöhe und der Schäferei Diel wurden die Hangwiesen zur nachhaltigen Weidenutzung wieder kostenlos an den Schäfer verpachtet. Ein großer Teil des Schlehenaufwuchses wurde gemeinsam mit Schülern der St. Kilian-Schule Lohr und der Franziskushöhe wieder entfernt. Weitere Pflegemaßnahmen zur Wiederherstellung eines Zugwegs und Biotopverbunds zur Sackenbacher Wiese wurden bereits angeregt. Das Hotel wirbt nun bewusst mit den Naturschätzen und der Schafbeweidung vor ihrer Haustüre.
Weitere Bilder des Teilprojektes
Exkursion von Grünlandprojekt und Bund Naturschutz auf die Franziskushöhe
Wegerich-Scheckenfalter (Melitaea cinxia) Brauner Feuerfalter (Lyceana tityrus)
Hangwiese mit Schafherde im Schatten einer Baumgruppe Sandgrasnelke (Armeria maritima ssp. elongata)
Aktionstag mit der St. Kilian-Schule: Besuch beim Schäfer und Entbuschung der Hangwiesen Pressebericht des Main-Echo vom 15.10.11
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